Unsere Ziele

Gutes Wasser und sauberes Abwasser zu bezahlbaren Preisen

Die Voraussetzungen für eine interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells sind im Main-Taunus-Kreis auf Grund der vergleichsweise hohen Siedlungsdichte und den geografischen Gegebenheiten ideal.

Die teilweise kleinräumigen Organisationsstrukturen mit jeweils eigenen Wasserver- und Abwasserentsorgungseinrichtungen bieten Spielräume zur Optimierung im Rahmen des Verbundgedankens.

Die teilweise kleinräumigen Organisationsstrukturen mit jeweils eigenen Wasserver- und Abwasserentsorgungseinrichtungen bieten Spielräume zur Optimierung im Rahmen des Verbundgedankens.

Eine auf die Zusammenarbeit abgestimmte, zukunftsorientierte gemeinsame Geschäftspolitik, verbunden mit der Einbringung von zentralen Standardlösungen im kaufmännischen und technischen Bereich, führt mittel- bis langfristig zur Realisierung von Synergien durch Größen- und Querverbundvorteilen.

Zielsetzung

Ausbau des WMT-Modells unter Nutzung folgender zukunftsweisender Perspektiven:

  • Die Realisierung von Größeneffekten führt zu positiven Auswirkungen auf die Wasser-/Abwasserentgelte. Größeneffekte ergeben sich insbesondere in den Bereichen:
    • Personalaufwand/ Verwaltungsaufwand (Nutzung von Personalsynergien)
    • Materialaufwand (Einkaufsverbundvorteile über günstigere Lieferabkommen)
    • Investitions- und Unterhaltungsaufwand (durch Verbunddenken ergeben sich bei den Investitions- und Unterhaltsmaßnahmen erhebliche Optimierungs-potentiale)
  • Die Verhandlungsposition gegenüber Wasserlieferern wird gestärkt (Zielsetzung: Günstigerer Einkauf)
  • Durch die Zusammenarbeit in einer Betriebsgesellschaft ergeben sich langfristig Chancen einer Annäherung der Entgelte auf insgesamt niedrigem Niveau
  • Der Modellansatz garantiert öffentlich-private Partnerschaft bei gleichzeitig höchstmöglicher kommunaler Einflussnahme
  • Die Mitgliedskommunen bleiben hinsichtlich ihrer Selbstbestimmung in der Wasserversorgung (Wasserpreisfestlegung etc.) unangetastet
  • Die Betriebsgesellschaft kann bei Bedarf auch als Finanzierungsinstrument für durchzuführende Investitionen genutzt werden und so Finanzspielräume für die Mitgliedskommunen eröffnen
  • Durch Überführung des gewerblichen Personals bis einschließlich der Meisterebene in die Betriebsgesellschaft werden die anfallenden Personalkosten zukünftig von der Betriebsgesellschaft getragen. Die kommunalen Stadt- bzw. Gemeindewerke werden um diese Kosten entlastet (Flexibilisierung der Personalkosten).
  • Die Süwag Wasser GmbH hält einen Personalpool mit qualifizierten Mitarbeitern (Ingenieure, Techniker, Dipl.-Kaufleute) vor, die ebenfalls, je nach Bedarf, eingesetzt werden können. Damit ist eine situationsgerechte Aufgabenerfüllung jederzeit möglich und ein strafrechtliches Organisationsverschulden ausgeschlossen.

Zusammen sind wir stark, packen wir´s an.